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AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Handel mit Waren und Industrieservices der Industrie-Videotechnik Ahnemüller I. Geltung der Bedingung Alle unsere Angebote, Auftragsbestätigungen,
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Änderungen, Ergänzungen oder entgegenstehende Bedingungen
des Käufers gelten nur dann, wenn sie von uns im Einzelfall ausdrücklich
bestätigt werden. II. Angebot und Vertragsabschluß Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich auf der Grundlage der jeweils neuesten Ausgabe unserer Unterlagen
wie Kataloge und Prospekte. Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen
sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag
geschlossen worden, ohne dass solche beiderseitigen Erklärungen vorliegen, so
ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Rechnungsstellung gilt
als Auftragsbestätigung. Nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. III. Umfang der Lieferungen oder Leistungen 1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker, soweit sie für die Sicherheit der Lieferungen oder Leistungen in Betracht kommen. Abweichungen sind zulässig, soweit die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist. 2.
Schutzvorrichtungen werden insoweit mitgeliefert, als
dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart ist. 3.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen
Unterlagen behält sich die Industrie-Videotechnik Ahnemüller Eigentum und urheberrechtliche
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger
Zustimmung von der Industrie-Videotechnik Ahnemüller Dritten zugänglich gemacht werden. Zu
Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag der
Industrie-Videotechnik Ahnemüller nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich
zurückzugeben. Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Bestellers;
diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die Industrie-Videotechnik Ahnemüller zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat. IV. Liefer- und Leistungsfristen 1.
Hinsichtlich
der Frist für Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen
Erklärungen maßgebend. Artikel II., Abs. 2, Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die
nachträgliche Vereinbarung oder Änderung von Terminen und Fristen bedarf der
Schriftform. 2.
Die
Frist gilt als eingehalten: 3.
vorübergehender
Art, so verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit angemessen. Hat das
Ereignis höherer Gewalt dauerndes Unvermögen zur Folge, so ist die Industrie-Videotechnik Ahnemüller
berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise
von dem Vertrag zurückzutreten. 4.
Zu
Teillieferungen und Teilleistungen ist die Industrie-Videotechnik Ahnemüller in zumutbarem
Umfang berechtigt. 5.
Angelieferte
Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller
entgegenzunehmen. 6.
Wird
der Versand oder die Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so kann
dem Besteller, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat
berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt. V. Preise/Zahlung 1. Die angegebenen Preise sind freibleibend. Es
sind Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer, für Lieferung ab Werk, ohne
Kosten für VI. Gefahrübergang Die
Gefahr geht - auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde - auf den
Besteller über, VII. Gewährleistung Für
Mängel haftet die Industrie-Videotechnik Ahnemüller wie folgt: 6. Für Nachbesserungen
beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, für VIII. Schadensersatzansprüche die Industrie-Videotechnik Ahnemüller
haftet nicht für bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbare Schäden aller Art infolge Nichtlieferung oder verspäteter
Lieferung, infolge einer Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten, für die
Verletzung von Pflichten bei Vertragsabschluß sowie für Schäden aus unerlaubter
Handlung. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, wenn die Industrie-Videotechnik Ahnemüller,
einem gesetzlichen Vertreter oder einem leitenden Angestellten Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wenn es sich um Fälle anfänglichen
Unvermögens handelt, wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung
des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt - es sei denn, es handelt
sich um leichte Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen -, oder wenn es
sich um die Verletzung einer betrieblichen Organisationspflicht zur Vermeidung
von Konstruktions-, Fabrikations- und Gebrauchsmängeln handelt. IX. Eigentumsvorbehalt 1. Gelieferte Anlagen bleiben Eigentum von der
Industrie-Videotechnik Ahnemüller bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, X. Systemsoftware 1. Soweit im Zusammenhang mit bestimmten von der
Industrie-Videotechnik Ahnemüller gelieferten Anlagen kein XI. Vertragsanpassung Sofern unvorhergesehene Ereignisse in Sinne von
Abschnitt V. Ziff. 3 Abs. 1 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der
Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von der Industrie-Videotechnik Ahnemüller
erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepaßt, soweit
dies Treu und Glauben entspricht. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, so
steht der Industrie-Videotechnik Ahnemüller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will
die Industrie-Videotechnik Ahnemüller von diesem Rücktrittsrecht Gebrach machen, so hat sie
dies dem Besteller unverzüglich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zunächst
mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war. XII. Geheimhaltung Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders
vereinbart, gelten die Informationen, die die Industrie-Videotechnik Ahnemüller im
Zusammenhang mit Bestellungen bekannt werden, nicht als vertraulich. XIII. Allgemeines 1. Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner
Punkte bleibt der Vertrag im übrigen XV. Zusätzlich gelten
folgende Bedingungen für Vermietung 1.
Inhalt
und Umfang des Mietverhältnisses wird durch schriftliche Auftragsbestätigung
und / oder den schriftlichen Mietvertrag bestimmt. Mündliche Abreden sind bis
zur schriftlichen Bestätigung unverbindlich. 2.
Industrie-Videotechnik Ahnemüller
verpflichtet sich, Mietgut mittlerer Art und Güte zu liefern.
Industrie-Videotechnik Ahnemüller ist berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges
oder besseres Mietgut zu ersetzen, falls Industrie-Videotechnik Ahnemüller, aus welchem
Grund auch immer, nicht in der Lage ist das bestellte Material zu liefern. 3.
Die
Auslieferung erfolgt ab Lager. Wünscht der Mieter Anlieferung an eine vom
Mieter anzugebende Anschrift, so wird Industrie-Videotechnik Ahnemüller dem Mieter die
anfallenden Kosten dann in Rechnung stellen, wenn nichts anderes vertraglich
vereinbart ist. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des
Mieters. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung, Übergabe an Post, Bahn,
Spediteur oder Frachtführer auf den Mieter über, und zwar auch dann, wenn
Industrie-Videotechnik Ahnemüller die Anlieferung übernommen hat. Auf Wunsch des Mieters
wird die Lieferung auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer-
und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichert. 4.
Der
Mieter oder ein von ihm benannter Vertreter hat bei der Anlieferung und
Abholung des Materials anwesend zu sein. 5.
Falls
Mieter oder Vertreter bei der Anlieferung nicht anwesend sind, werden die
vermieteten Güter - sofern möglich - am vereinbarten Übergabeort hinterlassen.
In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung
an. 6.
Die
Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur
Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. 7.
Beanstandungen
wegen Sachmängeln, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen sind - soweit
diese durch zumutbare Untersuchungen sofort feststellbar sind - unverzüglich
gegenüber Industrie-Videotechnik Ahnemüller schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist
und nicht rechtzeitiger Rüge gilt die Lieferung bzw. Leistung als genehmigt.
Bei Mängeln der Lieferung wird Industrie-Videotechnik Ahnemüller den betroffenen Teil nach
deren Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Mehrere Nachbesserungen sind
zulässig. Werden die Nachbesserungen nicht in angemessener Zeit ausgeführt oder
ist auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so kann der Mieter eine Herabsetzung
des Mietzinses und, falls die Nutzung der Mietsache nicht nur unwesentlich
beeinträchtigt ist, die Rückabwicklung des Vertrages verlangen. 8.
Schäden,
die auf unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten des
Kunden, fehlerhafte Montage, Nichtbeachtung der Aufstell- und
Anschlussbedingungen oder Veränderungen an der gelieferten Ware zurückzuführen
sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. 9.
Der
Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit ordnungsgemäß
und pfleglich zu behandeln. Wenn der Mietgegenstand einer speziellen Behandlung
bedarf (z.B. Maschinenanleitung o.ä.), so ist der Mieter verpflichtet, den
Mietgegenstand gemäß dieser Anleitung ordnungsgemäß zu bedienen und
ausschließlich durch Personen bedienen zu lassen, die einen ordnungsgemäßen
Gebrauch des Mietgegenstandes sicherstellen können. 10.
Der
Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass das
Eigentum vom Industrie-Videotechnik Ahnemüller nicht durch Dritte beschädigt oder sonst
beeinträchtigt wird. Der Mieter ist verpflichtet, Beschädigungen oder sonstige
Beeinträchtigungen der Mietsache unverzüglich gegenüber Industrie-Videotechnik Ahnemüller
anzuzeigen. 11.
Es
ist unerheblich, ob eine Beschädigung oder ein Verlust des Mietgutes durch den
Mieter oder durch eine dritte Person verursacht wird. Industrie-Videotechnik Ahnemüller kann
verlangen, dass Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diese abgetreten
werden. 12.
Bei
reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu
erstatten. Bei nicht reparaturfähigen Schäden oder Verlust hat der Mieter den
Listenpreis zu erstatten. 13.
Der
Mieter verpflichtet sich, nach Ablauf der Mietzeit die Mietgegenstände im
gleichen Zustand wie er sie übernommen hat an Industrie-Videotechnik Ahnemüller
zurückzugeben. Ist eine Abholung durch Industrie-Videotechnik Ahnemüller vereinbart, ist der
Mieter verpflichtet, das Mietgut nach Ablauf der Mietzeit abholfertig bereit zu
halten. Anderenfalls ist Industrie-Videotechnik Ahnemüller berechtigt, eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. 14.
Besteht
die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen und ist die Kontrolle zum
Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich, so akzeptiert der Mieter, dass die
endgültige Zählung und Schadensfeststellung erst in den Räumen von Industrie-Videotechnik Ahnemüller
stattfindet. Industrie-Videotechnik Ahnemüller stellt sicher, dass in der Zeit der
Abholung bis zur Zählung im Lager keine Verluste oder Beschädigungen eintreten.
15.
Ist
ein fester Rückgabetermin nicht vereinbart, oder ist die Möglichkeit der
vorzeitigen Rückgabe vereinbart, so ist der Mieter verpflichtet, das
Rücknahmeverlangen mindestens 48 Stunden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten
vor der gewünschten Rückgabe schriftlich anzuzeigen, Sonn-, Feier- und Samstage
bleiben bei Berechnung dieser Frist unberücksichtigt. 16.
Falls
der Mieter oder dessen Vertreter bei der Abholung des Mietgutes nicht anwesend
sind, werden die vermieteten Güter - sofern möglich - am vereinbarten
Übergabeort durch Industrie-Videotechnik Ahnemüller oder einen Beauftragten abgenommen. In
diesem Fall erkennt der Mieter eventuelle Mängel- oder Fehlbestandsanzeigen an.
17.
Der
Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn der Mietzeit
kündigen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet 50% des Nettomietpreises zuzüglich
der gesetzlich MwSt. zu bezahlen, wenn die Kündigung in weniger als 14 Tage vor
Mietbeginn erfolgt. Kündigt der Mieter innerhalb von 3 Tagen vor Mietbeginn
werden 100 % des Nettomietpreises zzgl. der Mehrwertsteuer fällig. 18.
Der
Mieter haftet für Beschädigungen und Verlust des Mietgutes bis zur Rückgabe der
Mietsache an Industrie-Videotechnik Ahnemüller. Die Versendungsgefahr trägt der Mieter.
Verzögert sich die Abholung oder Rückgabe aus Gründen, die Industrie-Videotechnik Ahnemüller
zu vertreten hat, so wird der Mieter ungeachtet dessen, alles ihm zumutbare
unternehmen, um das Mietgut bis zur Abholung entsprechend zu schützen. Der
Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an Industrie-Videotechnik Ahnemüller in seiner
Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluß.
19.
Das
Anbringen von Werbematerialien ist nur nach Rücksprache erlaubt. 20.
Der
Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu
versichern. Gleichzeitig behält sich Industrie-Videotechnik Ahnemüller vor, das Mietgut zu
versichern und hierfür eine Prämie in Rechnung zu stellen. Eine Verpflichtung
von Industrie-Videotechnik Ahnemüller besteht hierzu besteht jedoch nicht. 21.
Gibt
der Mieter das Mietgut nicht nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück, so
hat er für jede angefangene Mieteinheit bis zur Rückgabe an den Vermieter
Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete zu zahlen. Kommt der Mieter
seiner Rückgabeverpflichtung trotz Fristsetzung nicht nach, kann Industrie-Videotechnik Ahnemüller
Schadensersatz in der Höhe des Listenpreises für den nicht
zurückgegebenen Mietgegenstand geltend machen. 22.
Weitere
Schadensersatzansprüche, die auf der vom Mieter zu vertretenden verspäteten
Rückgabe oder auf der vom Mieter zu verantwortenden Beschädigung und/oder
Verlust des Mietgutes beruhen, bleiben hiervon unberührt. 23.
Rechnungen
sind sofort nach Erhalt rein netto (bei Übernahme) ohne jeden Abzug fällig, es
sei denn, dass zwischen dem Mieter und Industrie-Videotechnik Ahnemüller anderslautende
schriftliche Vereinbarungen bestehen. 24.
Industrie-Videotechnik Ahnemüller
ist berechtigt, bei Vereinbarung von Vorkasse oder Teilzahlungen
vor Lieferung, das Mietgut ohne weitere Mahnungen nicht auszuliefern, oder vor
dem vereinbarten Rückgabetermin wieder abzuholen, wenn der Mieter seiner
Zahlungsverpflichtung nicht, oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Der
Mieter kann daraus keine Schadensersatzansprüche ableiten. 25.
Industrie-Videotechnik Ahnemüller
behält sich das Recht vor, die Auslieferung im Falle des
Zahlungsverzuges zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände
vorzeitig abzuholen. 26.
Im
Bedarfsfall ist Industrie-Videotechnik Ahnemüller berechtigt, eine angemessene Kaution für
die Ware zu verlangen. |
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| Phone: 036965 / 80 80 3 FAX: 036965 / 80 97 80 |
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